Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Doppelmordes rechtskräftig

 
Das Landgericht Hannover hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.

Nach den Urteilsfeststellungen tötete der Angeklagte seine frühere Freundin, weil er sich durch deren hartnäckiges Drängen auf Kindesunterhalt belästigt fühlte. Sodann tötete er, damit diese Tat nicht alsbald entdeckt werden würde, das gemeinsame siebenmonatige Kind. Der Fall hatte besonderes Aufsehen erregt, weil die Leichen der beiden Opfer bislang nicht aufgefunden worden sind.

Gegen dieses Urteil hat sich der Angeklagte mit seiner auf Verfahrensrügen und die Sachrüge gestützten Revision gewendet.

Das Rechtsmittel blieb erfolglos. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat weder Verfahrensfehler festgestellt, noch hat sich bei der Überprüfung des Urteils aufgrund der Sachrüge ein den Angeklagten beschwerender Rechtsfehler ergeben. Die Feststellungen und die Beweiswürdigung tragen den Schuldspruch.

Beschluss vom 2. Oktober 2007 – 3 StR 339/07

Landgericht Hannover - Urteil vom 20. März 2007 - 39 a 22/06

Karlsruhe, den 15. Oktober 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Pressemitteilung: 145/07
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Redaktion e-fachanwalt.de

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